Eidg. Fachausweis

Fachmann/-frau Betreibung und Konkurs BP

eintreiben, pfänden, berechnen, dokumentieren

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Was macht ein/e Fachmann/-frau Betreibung und Konkurs BP?

Fachmänner und Fachfrauen Betreibung und Konkurs treiben im Rahmen des Zivilrechts zwangsweise Geldforderungen ein, z.B. Steuern, Gebühren, Bussen, etc. Weitere Aufgaben sind Pfändungen, Notverkäufe oder Beschlagnahmung von schuldnerischen Vermögen. Sie verwahren und verwalten das mit Beschlag belegte Gut, insbesondere die betroffenen Liegenschaften. Zu diesen Handlungen sind sie aufgrund des schweizweit geltenden Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes berechtigt.

Fachleute Betreibung und Konkurs führen die Konkursverfahren von Anfang bis zum Ende durch und dokumentieren den gesamten Prozess. Denn sie sind verpflichtet, ihre amtlichen Handlungen transparent zu halten und über die bei ihnen einlaufenden Begehren und Erklärungen jederzeit Auskunft zu geben.

Fachmänner und Fachfrauen Betreibung und Konkurs verfügen über tiefgreifendes Wissen in diversen juristischen Fachgebieten von Schuldbetreibung und Konkurs, im Bundesstaats- und Verwaltungsrecht sowie im finanziellen Rechnungswesen. Da sie als neutrale Vermittlungspersonen handeln, verfügen sie über ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick , Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit. Eine Betreibung oder ein Konkurs sind für beide Seiten, Gläubiger und Schuldner, keine angenehmen Verfahren. So hat diese Tätigkeit nebst dem finanziellen auch einen menschlichen Aspekt.

Fachrichtungen

Fachleute Betreibung und Konkurs mit Fachrichtung Betreibung leiten Betreibungsverfahren ein. Als erstes schicken sie den Schuldnern einen Zahlungsbefehl und leiten die Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs ein. Bei der Betreibung auf Pfändung verpfänden sie das Einkommen und die Vermögenswerte der Schuldner, um die offenen Schulden zu begleichen. Sollte danach noch immer eine Differenz resultieren, so stellen sie den Gläubigern für den ungedeckten Betrag einen Verlustschein aus. Als Experten und Expertinnen des Eingangs-, Fortsetzungs-, Pfändungs- und Verwertungsverfahrens, der Sicherstellungsverfahren sowie der Gebührenverordnung erstellen sie auch anspruchsvolle Pfändungsurkunden mit Existenzminimumberechnung und bereiten Fahrnis- und Grundpfandverwertungen oder Versteigerungen vor.
Fachleute Betreibung und Konkurs mit Fachrichtung Konkurs kommen dann zum Zug, wenn die Betreibungsverfahren fruchtlos gewesen sind, denn dann kommt es automatisch zu einer Konkurseröffnung. Die Fachleute kümmern sich um den gesamten Ablauf der Konkursverfahren von der Aufnahme von anspruchsvollem Inventar über die Erstellung eines Kollokationsplans bis zur Erstellung eines Lastenverzeichnisses mit den nötigen Verfügungen. Sie nehmen ein Inventar aller Vermögenswerte der Schuldner auf, schätzen deren Verkehrswert und beschreiben daraufhin die Konkursmasse. Dann publizieren sie einen Schuldenruf im Kantonsblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt, mit der Aufforderung an die Gläubiger, ihre Forderungen anzumelden. Die Feststellung der berechtigten Forderungen erfolgt im Kollokationsplan. Schliesslich leiten sie öffentliche Versteigerungen oder freihändige Verkäufe ein, um den Gläubigern so viel Geld wie möglich zurückzugeben. Das nennt sich «Verteilung der Konkursdividenden». Für den ungedeckten Betrag der Forderung stellen sie den Gläubigern zudem einen Verlustschein aus.

Was und wozu?

  • Damit ein Gläubiger zumindest einen Teil des geschuldeten Vermögens zurückerhält, verwertet der Fachmann Betreibung und Konkurs das schuldnerische Vermögen und plant die Rückzahlungen gewissenhaft.
  • Damit die Fachfrau Betreibung und Konkurs sicherstellen kann, dass eine Gläubigerin ihr Geld zurückbekommt, beschlagnahmt und verwaltet sie eine Liegenschaft des Schuldners.
  • Damit eine Gemeinde die geschuldeten Steuern, Bussen und Gebühren eintreiben kann, kümmert sich der Fachmann Betreibung und Konkurs um die einzelnen Forderungen.
  • Damit die Fachfrau Betreibung und Konkurs die Geldmittel eines Schuldners verfügbar machen kann, führt sie eine Pfändung durch und verwaltet das beschlagnahmte Gut, bevor es veräussert wird.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

a) Abgeschlossene Berufslehre (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung und

b) mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen sowie

c) keine Strafregistereinträge, die mit dem Beruf unvereinbar sind.
Ausbildung
2 Jahre berufsbegleitende Ausbildung in einer der Fachrichtungen Betreibung oder Konkurs.

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden.
Sonnenseite
Der schöne Teil dieses Berufes ist zweifellos das gute Gefühl, wenn man für die Gläubiger das geschuldete Geld zusammenbringen kann. Dabei helfen die erworbenen Fachkenntnisse.
Schattenseite
Betreibungs- und Konkursverfahren sind nicht immer nur eine amtliche und finanzielle Angelegenheit. Es stehen Menschen dahinter, die manchmal einfach nur durch Pech falsch investiert haben oder durch unglückliche Umstände zahlungsunfähig geworden sind.
Gut zu wissen
Als Fachmann oder Fachfrau Betreibung und Konkurs arbeitet man oft im Dienste von Gemeinden oder Bezirken. Aber auch bei der Finanzaufsicht, bei Steuerverwaltungen, Banken, Versicherungen, Inkasso- oder Treuhandfirmen sind die Berufsleute gefragt. Für die einen ist man eine willkommene Hilfe, für die anderen geht's zur Kasse.

TOP 10 Anforderungen

wichtig
wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
unverzichtbar
unverzichtbar
sehr wichtig
sehr wichtig
sehr wichtig
wichtig

Karrierewege als Fachmann/-frau Betreibung und Konkurs BP

Weiterbildungskurse der Schweizerischen Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten, von kantonalen Berufsverbänden und von höheren Fachschulen bzw. Fachhochschulen.

Bachelor of Science (FH) in Business Administration, Vertiefung Public and Nonprofit Management

Führungsexperte/-in HFP (eidg. Diplom)

Fachmann/-frau Betreibung und Konkurs BP

Berufserfahrung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen (siehe Zutritt)

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