Pflegehelfer/in SRK

beobachten, pflegen, beurteilen, beraten, entscheiden, organisieren

Pflegehelfer/in SRK
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Was macht ein/e Pflegehelfer/in SRK?

Pflegehelfer und Pflegehelferinnen stehen täglich in engem Kontakt mit Patienten und Patientinnen, Betagten und körperlich oder geistig beeinträchtigten Menschen. Sie helfen ihnen bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Essen, Ausfahren mit dem Rollstuhl usw.

Pflegehelfer und -helferinnen arbeiten in der Regel in Teams, wobei die Verantwortung stets bei ihren Vorgesetzten, den ausgewiesenen Pflegefachleuten liegt. Unter deren Vorgaben übernehmen sie verschiedene Aufgaben und unterstützen sie, wo möglich. Unter anderem richten sie ihren Klienten und Klientinnen die Betten, machen es ihnen bequem beim Sitzen oder Liegen, wenn sie zum Beispiel bettlägrig sind. Zudem beobachten und dokumentieren sie den gesundheitlichen Zustand der betreuten Personen. Sie werden vor allem in der Langzeitpflege eingesetzt. Je nach Einsatzort verrichten Pflegehelfer und Pflegehelferinnen auch hauswirtschaftliche Aufgaben. Sie machen z.B. die Betten, giessen Pflanzen, kochen Mahlzeiten und erledigen kleinere Reinigungsarbeiten. So helfen sie unterstützungsbedürftigen Menschen dabei, ihre Selbstständigkeit so weit als möglich beizubehalten.

Was auch immer dazu geführt hat oder der Grund ist, dass die pflegebedürftigen Menschen auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, müssen die Pflegehelfer und Pflegehelferinnen stets Einfühlungsvermögen und Verständnis aufbringen.

Was und wozu?

  • Damit pflegebedürftige Personen so selbstständig wie möglich durch den Alltag kommen, unterstützt sie der Pflegehelfer bei der Körperpflege und hilft ihnen beim An- und Ausziehen oder beim Essen und Trinken.
  • Damit sie die Beweglichkeit der Betreuten fördern kann, geht die Pflegehelferin mit ihnen auf Spaziergänge und macht mit ihnen gezielte Bewegungsübungen.
  • Damit bettlägerige Patientinnen und Patienten bequem liegen, legt sie der Pflegehelfer regelmässig neu im Bett hin und achtet gewissenhaft auf ihre Signale.
  • Damit das Pflegepersonal entlastet wird, kontrolliert die Pflegehelferin die Körperfunktionen wie Puls, Atmung und Temperatur des Patienten. Bei Auffälligkeiten und Notfällen reagiert sie sofort und informiert das Fachpersonal.

Facts

Zutritt
Mindestens 18 Jahre alt, schriftliche und mündliche Sprachkenntnisse Niveau B1 in der Sprache des Einsatzgebietes resp. des regionalen Dialektes. Erfolgreich absolvierter Sprachtest.
Ausbildung
Ca. 3 Monate Lehrgang mit Praktikum beim Schweizerischen Roten Kreuz: 120 Stunden Theorie und 12–15 Tage Praktikum in der Pflege. Der Lehrgang ist nach einem national gültigen Rahmenlehrplan aufgebaut und schliesst mit dem Zertifikat Pflegehelfer/in SRK ab.
Sonnenseite
Pflegehelfer und Pflegehelferinnen tragen zur Gesundheitserhaltung sowie Verhütung von Krankheiten und Unfällen bei. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, die zeitaufwendige Grundpflege, die persönliche Alltagsbetreuung und die seelische Unterstützung der Betroffenen sicherzustellen. Wegen der knappen Personalressourcen im Pflegebereich sind sie sehr gefragt.
Schattenseite
Bei ihrer täglichen Arbeit benötigen die Helfer und Helferinnen viel Einfühlungsvermögen und Verständnis für die betagten, behinderten oder chronisch kranken Menschen. Eine besondere Herausforderung besteht in der Pflege und Betreuung von Demenzkranken.
Gut zu wissen
Pflegehelfer und Pflegehelferinnen gehören zum Pflegehilfspersonal. Sie arbeiten in Alters-, Pflege- und Rehabilitationszentren, Spitälern, Kranken- und Behindertenheimen, in privaten Haushalten sowie im Spitexbereich. Der Beruf eignet sich als Einstieg in die Pflege. Da die Zahl der chronisch kranken und hochbetagten Menschen allgemein zunimmt, besteht vor allem in Alters- und Pflegeheimen ein grosser Bedarf an Personal.

TOP 10 Anforderungen

wichtig
unverzichtbar
wichtig
unverzichtbar
wichtig
unverzichtbar
sehr wichtig
sehr wichtig
unverzichtbar
sehr wichtig

Karrierewege als Pflegehelfer/in SRK

Pflegefachmann/-frau HF (eidg. Diplom)

Pflegehelfer/in SRK Langzeitpflege (Zusatzzertifikat)

Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA, Fachmann/-frau Betreuung EFZ, Fachmann/-frau Gesundheit EFZ

Pflegehelfer/in SRK

Mind. 18 Jahre alt, keine bestimmte Vorbildung (siehe Zutritt)

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