Eidg. Fachausweis

Sicherheitsfachmann/-frau BP

kontrollieren, überwachen, bewachen, führen, leiten, intervenieren

Sicherheitsfachmann/-frau BP
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Was macht ein/e Sicherheitsfachmann/-frau BP?

«Tendenz steigend», kann man zur Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen bemerken. Diese werden sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen beansprucht. Dazu zählen: Bewachung, Aufsichts- und Ordnungsdienste, z.B. bei Sportveranstaltungen oder auf Baustellen, Patrouillen, Alarmempfang und gezielte Intervention oder Werttransporte.

Sicherheitsfachmänner und Sicherheitsfachfrauen kennen die Pflichten gegenüber dem Auftraggeber und die Arbeitsabläufe. Sie sind alleine oder in Gruppen unterwegs, je nach Auftrag evtl. mit einem Diensthund. In der Regel sind sie unbewaffnet. Abhängig vom Auftrag, leisten sie manchmal auch Nacht- oder Wochenenddienst. Sie kennen die Grundwerte der Rechtsordnung und die wichtigsten Gesetze des Zivil-, Straf- und Arbeitsrechts.

Sicherheitsfachleute können in schwierige Situationen geraten; dann bewahren sie einen kühlen Kopf. Ruhig und diszipliniert intervenieren sie, ohne den Eigenschutz aus dem Auge zu verlieren und wohlwissend, dass sich Ruhe, Autorität und Auftreten auf die Beteiligten übertragen können.

Fachrichtungen

Sicherheitsfachleute mit Fachrichtung Anlässe verrichten ihre Arbeit vorwiegend an Konzerten, Open-Air-Veranstaltungen, Sportanlässen, Festen und weiteren Anlässen mit Ordnungs- und Sicherheitsbedarf. Sie kontrollieren den Zutritt, leiten die Besucherströme, geben Auskünfte und sorgen für Ruhe und Ordnung. Dabei zeichnen sie sich durch eine hohe Sozial- und Kommunikationskompetenz aus. Sie verstehen, wie sich Besucher und Besucherinnen von Massenveranstaltungen und Clublokalen verhalten. Sie planen die vorbeugenden Massnahmen zur Sicherheit des Personals und der Gäste sowie die Massnahmen für Notfälle. Sie ordnen die Evakuation an oder unterstützen diese. Dabei berufen sie sich auf die massgeblichen Bereichen im Straf- und Strafprozessrecht sowie im Arbeits- und Zivilrecht. Nach dem Einsatz schreiben sie einen Bericht, indem sie die verschiedene Vorkommnisse rapportieren.
Sicherheitsfachleute mit Fachrichtung Bewachung stellen die Bewachung oder Überwachung von Gebäuden sicher. Sie werden bei Kassen-, Verkehrs-, Aufsichts-, Baustellen- und Ordnungsdiensten eingesetzt. Oder sie arbeiten an Sportveranstaltungen, Patrouillen in Einkaufszentren, Bahnhofsarealen, Parks und Parkhäusern. Sie können mit Hilfe von Hilfsmitteln, welche für eine Personen-, Gepäck- und Fahrzeugkontrolle eingesetzt werden können, Kontrollen im Normalzustand und bei Tatverdacht auf privatem und öffentlichem Grund durchführen. Dabei wenden sie stets die Techniken der Deeskalation an. Sie kennen die wichtigsten Rechtsgrundlagen aus den Bereichen des Straf-, Zivil-, Strafprozess und Arbeitsrechtes, welche für die Sicherheitsbranche wichtig sind, und richten ihr Handeln danach aus. Nach dem Einsatz schreiben sie einen Bericht, indem sie die verschiedene Vorkommnisse rapportieren. Bei ihren Einsätzen sind die Berufsleute sind in der Regel unbewaffnet.
Sicherheitsfachleute mit Fachrichtung Personenschutz sind in erster Linie für den bewaffneten Schutzdienst von Unternehmen sowie für Einzelpersonen und Wertgegenstände mit hohem Risikopotenzial verantwortlich. Sie müssen rechtzeitig Risiken erkennen und rasch Massnahmen ergreifen können. Auch in schwierigen Momenten und unter Zeitdruck setzen sie ihre technischen Hilfsmittel korrekt und effizient ein. Durch ihre überdurchschnittliche körperliche Fitness sind sie in der Lage, auch über längere Zeit hohe Leistungen zu erbringen. Sie können sich vorstellen, mit welchen Methoden ihr Gegenüber handelt. So sind sie in der Lage, Sicherheitskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Die Berufsleute kennen sich aus, in den für sie massgeblichen Bereichen im Straf- und Strafprozessrecht sowie im Arbeits- und Zivilrecht. Sie beherrschen die englische Sprache in dem Masse, dass sie Absprachen mit der Schutzperson führen können. Sie arbeiten alleine oder in kleinen Gruppen.
Sicherheitsfachleute mit Fachrichtung Zentralendienste arbeiten meist in Zentralen, wo sie Signale wie Alarme, Notrufe und Störungen empfangen, bearbeiten und anhand bestehender Weisungen auswerten. Auch die Videoüberwachung, und die Bedienung von sicherheitsrelevanten Installationen (Zutritt, technische Alarme, Feueralarme, Intrusionsalarme usw.) gehören zu ihren Aufgaben. Kommt es zu Störungen der wesentlichen Elemente der Gebäudetechnik, leiten sie umgehend entsprechende Massnahmen ein. Sie sperren das Gelände ab, bieten einen Servicetechniker auf, und informieren die Betroffenen. Ist die Störung mit unmittelbaren Gefahren verbunden, ordnen sie verhältnismässigen Massnahmen an. Dabei greifen sie auf ihr Wissen bezüglich der relevanten Rechtsgrundlagen aus den Bereichen des Straf-, Zivil-, Strafprozess und Arbeitsrechtes. Bei Bedarf führen sie Normrunden zur Feststellung von Unregelmässigkeiten oder Personenkontrollen durch. Nach dem Einsatz schreiben sie einen Bericht, indem sie die verschiedene Vorkommnisse rapportieren. Bei ihren Einsätzen sind die Berufsleute sind in der Regel unbewaffnet.

Was und wozu?

  • Damit er nicht von einer Gefahrenquelle überrascht wird, beobachtet der Sicherheitsfachmann die Umgebung, analysiert Bedrohungen und ergreift gegebenenfalls Massnahmen wie Evakuierung, Routenanpassung oder Programmänderung.
  • Damit sie bei ihrem Einsatz nicht verletzt wird, wehrt sich die Sicherheitsfachfrau im Notfall mit den ihr zur Verfügung stehenden Waffen wie Pistole, Schlagstock oder Pfefferspray.
  • Damit niemand im Gebäude durch einen gefährlichen Gegenstand bedroht wird, durchsucht es der Sicherheitsfachmann gewissenhaft und genau.
  • Damit die intimen Geheimnisse des Stars, der auf Personenschutz angewiesen ist, nicht die Aufmerksamkeit der Presse erregen, handelt die Sicherheitsfachfrau diskret, bewahrt Geheimnisse für sich und befolgt die Datenschutzvorschriften.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

a) Mind. 22 Jahre, einwandfreies Strafregister

b) Grundbildung mit EFZ oder anderer Abschluss auf Stufe Sek II und 2 Jahre Berufspraxis (3200 Stunden) in der Sicherheitsdienstbranche oder

c) Grundbildung mit EBA und 4 Jahre Berufspraxis (6400 Stunden) in der Sicherheitsdienstbranche oder

d) ohne berufliche Grundbildung oder Abschluss auf Stufe Sek II: 6 Jahre Berufspraxis (6400 Stunden) in der gewählten Fachrichtung.

Für Fachrichtung Personenschutz: Nachweis von 200 Arbeitsstunden im bewaffneten Personenschutz, Führerschein Kategorie B, BLS-AED-Ausweis, anerkannte Fahrweiterbildung sowie gültige Bewilligung für Faustfeuerwaffen.
Ausbildung
Dauer je nach Anbieter verschieden. Schulische Ausbildung möglich oder interne Schulung bei Sicherheits-Dienstleistungsunternehmen.

Es gibt 4 Fachrichtungen: Anlässe, Bewachung, Personenschutz, Zentralendienste.

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden.
Sonnenseite
Sicherheitsfachfrauen und Sicherheitsfachmänner leisten einen substanziellen Beitrag zur inneren Sicherheit. Das gibt ein gutes Gefühl!
Schattenseite
Die Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie teilweise mit Gefahren verbunden sind, unregelmässige Arbeitszeiten haben und auch Nacht- und Sonntagsarbeit erfordern.
Gut zu wissen
Sicherheitsfachleute sind in privaten Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen tätig. Neben einigen Grossfirmen zeichnet sich die private Sicherheitsbranche durch eine hohe Zahl an Klein- und Kleinstfirmen aus. Viele der Mitarbeitenden sind deshalb so ausgebildet, dass sie in mehreren Fachrichtungen eingesetzt werden können.

TOP 10 Anforderungen

unverzichtbar
wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
unverzichtbar
sehr wichtig
wichtig
sehr wichtig
wichtig
sehr wichtig

Karrierewege als Sicherheitsfachmann/-frau BP

Betriebsinterne Kurse und Schulungen. Führungstechnische Weiterbildung an privaten Kaderinstituten im Bereich Personalführung, Personalmanagement, Betriebs- und Unternehmensführung, Kommunikation, Informatik usw.

Polizist/in HFP (eidg. Diplom)

Gruppenchef/in, Dienstchef/in, Fachinstruktor/in

Sicherheitsfachmann/-frau BP

Berufliche Grundbildung (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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